1.1 Die TeleWord UG (haftungsbeschränkt) erbringt seine Leistungen für seine Vertragspartner (nachfolgend "Partner" genannt) ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung von TeleWord. Die AGB sind neben der jeweiligen Leistungsbeschreibung der vom Partner beantragten Leistung wesentlicher Bestandteil eines jeden Vertrags.
1.2 Abweichende AGB des Partners finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch TeleWord keine Anwendung.
1.3 Der Vertrag kommt mit dem Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen TeleWord-Antrages bei TeleWord sowie deren Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme des vom Partner übersandten Antrages kann auch in der Erbringung der beantragten Leistung liegen.
2.1 TeleWord ermöglicht dem Partner mit ihrem Telefonservice das Angebot von entgeltpflichtigen Informationen, Unterhaltung oder anderen Inhalten (Mehrwertdiensten).
2.2 Die Leistung von TeleWord beschränkt sich auf die Vermittlung und den Transport des Verkehrs zwischen dem Partner und dem Kunden des Partners. Die inhaltliche Erbringung des Mehrwertdienstes gegenüber dem Kunden obliegt allein dem Partner in eigener Verantwortung.
3.1 TeleWord erbringt die vom Partner gewählten und vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der zur Zeit gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
3.2 Die Höhe des vom Partner zu entrichtenen Entgeltes bzw. der von ihm beanspruchbaren Anbietervergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten von TeleWord, die ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages sind.
3.3 Zeitweilige Störungen der TeleWord-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischer Änderungen an den Anlagen von TeleWord oder anderer mit TeleWord zusammengeschalteter Netzbetreiber oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des TeleWord-Netzwerkes erforderlich sind.
4.1 Der Partner ist verpflichtet, sein Passwort geheimzuhalten und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Er hat es unverzüglich ändern zu lassen, wenn die Gefahr besteht, dass er die Geheimhaltung nicht mehr gewährleisten kann.
4.2 Der Partner hat TeleWord eine Änderung seines Namens, der Adresse oder der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Der Partner ist verpflichtet, keine sittenwidrigen, strafbaren oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte anzubieten oder diese auf sonstige Weise bereitzustellen. Der Partner ist insbesondere verpflichtet, inhaltlich den "Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste" der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Dieser Kodex ist dem Partner bekannt und wird auf Wunsch von TeleWord über das Internet zur Verfügung gestellt.
4.4 Für die Inhalte der Telefonmehrwertdienste ist ausschließlich der Partner nach §5 Abs. 1 und 2 Teledienstegesetz (TDG) verantwortlich. TeleWord trifft als Zugangsvermittler im Sinne von §5 Abs. 3 TDG somit keinerlei Verantwortung für die Inhalte des Angebots des Partners oder eines seiner Unteranbieter.
4.5 Der Partner wird bei der Erbringung seiner Mehrwertdienste den Kunden seinen Namen (Firma) und seine Anschrift sowie Name und Anschrift der Vertretungsberechtigten angeben (§ 6 TDG). Der Partner wird gegenüber den Kunden in jedem Fall durch geeignete Maßnahmen bzw. durch die Gestaltung des Dienstes klarstellen, dass die angebotenen Inhalte ausschließlich eigene oder fremde Inhalte des Partners darstellen. Der Partner wird außerdem seine Verpflichtung zur Angabe des Preises seines Dienstes in der Werbung und durch eine unmittelbare Information vor Beginn des Dienstes erfüllen.
4.6 Da sich die Leistungserbringung von TeleWord auf die Zugangsvermittlung beschränkt, darf vom Partner nicht der Eindruck erweckt werden, dass TeleWord diese Inhalte als eigene oder fremde Inhalte anbietet. Kommt der Partner seiner Verpflichtung nach §6 TDG nicht nach, ist TeleWord berechtigt, die entsprechenden Angaben an Dritte weiterzugeben, soweit diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
4.7 Der Partner sichert zu, dafür zu sorgen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen auch dann einhält, wenn er Inhalte anderer Anbieter auf seiner Mehrwertdiensteplattform (vgl. § 5 Abs. 2 TDG) anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Partner wird in diesem Fall den weiteren Anbieter zur Einhaltung der o.g. Pflichten verpflichten.
4.8 Der Partner sichert zu, dass die von ihm dem Kunden zuvor zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden.
4.9 Verstößt der Partner schuldhaft gegen eine seiner vertraglichen Verpflichtungen, so hat er TeleWord im Innenverhältnis alle Schäden zu ersetzen, insbesondere auch die, die TeleWord durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
5.1 TeleWord zieht für den Partner von den TeleWord-Zusammenschaltungspartnern die Anbietervergütung ein. Diese Anbietervergütung wird durch die TeleWord-Zusammenschaltungspartner gemäß den zwischen TeleWord und den TeleWord-Zusammenschaltungspartnern getroffenen Bestimmungen an TeleWord ausgeschüttet.
5.2 TeleWord wird dem Partner für die Erbringung seines Dienstes gegenüber dem Kunden den ihm zustehenden Teil der Anbietervergütung gemäß der Preisliste ausschütten, soweit TeleWord diese Vergütung von den TeleWord-Zusammenschaltungspartnern erhalten hat.
5.3 Die Parteien stimmen überein, dass das Inkasso- und Forderungsausfallrisiko im Innenverhältnis zwischen den Parteien nicht von TeleWord zu tragen ist. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen die Anbietervergütung gegenüber den TeleWord-Zusammenschaltungspartnern nicht realisiert wurde.
5.4 Der dem Partner zustehende Teil der Anbietervergütung wird spätestens vier Wochen nach dem Ende des Abrechnungsmonats abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung oder Zusendung eines Schecks ca. sechs bis acht Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats, sofern TeleWord die entsprechende Vergütung bei den TeleWord-Zusammenschaltungspartnern eingezogen hat. Im Einzelfall kann eine andere Abrechnung und Auszahlung mit TeleWord vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die dafür zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den TeleWord-Preislisten.
5.5 Eventuelle Rückzahlungsansprüche von TeleWord aufgrund zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. können mit der/den nächsten fälligen Forderungen verrechnet werden.
6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit schriftlich ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Die von dem Partner beanspruchte Kostenerstattung verfällt dadurch nicht.
6.2 TeleWord ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Partner über seine Kreditwürdigkeit, Adresse oder Bankverbindung schuldhaft falsche Angaben gemacht hat.
6.3 Verstößt der Partner trotz Abmahnung oder in besonders schwerwiegender Weise inhaltlich gegen seine anerkannten Verpflichtungen gemäß dem Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste des FST e.V. oder eine Pflicht aus § 3, so kann TeleWord den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen Gründen bleibt beiden Parteien vorbehalten.
6.4 Bei einem Verstoß gegen die in § 4 genannten Pflichten ist TeleWord außerdem zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt.
7.1 Für etwaige Vermögensschäden haftet TeleWord gleich aus welchem Rechtsgrund bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 7.2. Für die Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn es wurden wesentliche Vertrags-, sog. Kardinalpflichten verletzt. In diesem Fall haftet TeleWord jedoch nur für den beim Partner typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden.
7.2 Bei vorsätzlich herbeigeführten Verstössen gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten - mit Ausnahme der Kardinalpflichten - haftet TeleWord unbeschränkt. Bei grob fahrlässigen Verstössen ist die Haftung von TeleWord auf einen Höchstbetrag in Höhe von EUR 5.000 beschränkt.
7.3 Die Haftung von TeleWord für das Handeln ihrer Erfüllungsgehilfen richtet sich ebenfalls nach den vorstehenden Regelungen der Ziffern 7.1 und 7.2.
7.4 Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen der von TeleWord erbrachten Leistungen haftet TeleWord nach Maßgabe von Ziffer 3.3 dieser AGB. Wenn und soweit die Störungsursache vom Partner zu vertreten war, ist dieser TeleWord zum Aufwendungsersatz verpflichtet.
Aus dem Ausfall der Nutzungsmöglichkeit während notwendiger Wartungsarbeiten kann der Partner gegen TeleWord keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten, es sei denn ein Schaden wurde von TeleWord vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. TeleWord wird bemüht sein, die wartungsbedingten Ausfälle im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten.
TeleWord erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Partners nur, wenn und soweit der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikationsdiestunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
10.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern es sich bei dem Partner um einen Vollkaufmann handelt. TeleWord kann seine Ansprüche jedoch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
10.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TeleWord und dem Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsvereinbarungen, die von den hier getroffenen abweichen, bedürfen der Schriftform, ebenso einseitige Erklärungen der Vertragspartner, z.B. Einwendungen, Kündigungen etc. Die Schriftform ist ebenso vereinbart, soweit von der hier vereinbarten Schriftform abgewichen werden soll.
11.2 Der Partner kann seine Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag grundsätzlich nicht übertragen. Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der geschlossese Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die entsprechende gesetzliche Vorschrift.